Welche Möglichkeiten habe ich?
In diesem Abschnitt wird ein Überblick über die weiteren Förderungs- und Beratungsmöglichkeiten gegeben.
Fördermittel oder Kredite werden nicht nur für selbst genutzten Wohnraum oder Gewerbeimmobilien vergeben, sondern auch für vermiete Objekte und an Wohnungseigentümergemeinschaften. Auch dafür müssen die Mindestanforderungen der Förderprogramme eingehalten werden. Gerne unterstützen Sie hierbei und finden gemeinsam mit Ihnen heraus, welche Förderungen für Sie am geeignetsten sind.
Fördermöglichkeiten auf einen Blick
- BEG Einzelmaßnahmen (BAFA/KfW) – z. B. Heizung, Hülle, Anlagentechnik
- Effizienzhaus-Sanierung (KfW) – ganzheitlich zum Effizienzhaus-Standard
- Energieberatung & iSFP (BAFA) – Konzept + iSFP-Bonus für viele Maßnahmen
- Steuerbonus §35c EStG – 20 % Steuerermäßigung (selbstgenutztes Wohnen)
Neubau eines Effizienzhauses
Seit letztem Jahr wird nur noch der Neubau besonders klimafreundlicher Gebäude gefördert. Dafür muss ein definierter Effizienzhausstandard erreicht werden, sowie ein Nachweis erbracht werden, dass nachhaltig gebaut wurde.
Wenn Sie einen Neubau Planen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wir unterstützen Sie gerne bei der Fördermittelbeantragung und der Nachweisführung. Wir sind immer auf dem neusten Stand über die dafür nötigen Mindestanforderungen und der aktuellen Gesetzeslage. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Effizienzhauskonzept im Rahmen der energetischen Fachplanung und betreuen Ihr Projekt im Rahmen der Baubegleitung. Wir sogen dafür, das alles stressfrei für Sie verläuft und überwachen den Bau. Die Baubegleitung und energetische Fachplanung wird bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit einem Zuschuss von 50 % der förderfähigen Ausgaben (maximal 5.000 €) und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten mit 2.000 € pro Wohneinheit (maximal 20.000 €) gefördert.
Sanierung zum Effizienzhaus
Wenn Sie Ihre Immobilie ganzheitlich modernisieren möchten, ist die Sanierung zum Effizienzhaus-Standard oft der sinnvollste Weg. Dabei werden Gebäudehülle (z. B. Dach, Fassade, Fenster) und Anlagentechnik (z. B. Heizung/Wärmepumpe, Warmwasser, Lüftung) so aufeinander abgestimmt, dass ein definierter energetischer Standard erreicht wird.
Wir erfassen den Ist-Zustand, entwickeln ein Sanierungskonzept mit Varianten und Prioritäten, berechnen die energetische Wirkung und zeigen Ihnen transparent, welche Maßnahmenkombination technisch und wirtschaftlich am besten zu Ihrem Gebäude passt. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei Förderanträgen und Nachweisen und begleiten die Umsetzung mit Qualitätskontrollen und Dokumentation – damit die Sanierung sicher zum Ziel führt und sich Komfort, Wert und Betriebskosten spürbar verbessern.
Einzelmaßnahmen
Ob Heizungstausch, Solarthermie oder Maßnahmen an der Gebäudehülle, die BEG EM werden von der BAFA oder der KfW gefördert. Die Höhe der Förderung variiert abhängig von der Maßnahme und Ihrer persönlichen Ausgangslage. Die Förderung kann zwischen 15 % und 70 % betragen. Wir informieren Sie, welchen Anspruch Sie haben und helfen Ihnen bei der Fördermittelbeantragung. Wir führen die energetische Fachplanung durch und betreuen Ihr Projekt im Rahmen der Baubegleitung. Wir sogen dafür, das alles stressfrei für Sie verläuft und überwachen den Bau. Die Baubegleitung und energetische Fachplanung wird bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit einem Zuschuss von 50 % der förderfähigen Ausgaben (maximal 5.000 €) und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten mit 2.000 € pro Wohneinheit (maximal 20.000 €) im Rahmen des Programms Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der BAFA gefördert.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der BAFA
Energieberatung & iSFP
Um zu erfahren wo ihre Immobilie energetisch steht und welche Sanierungsmaßhamen für Sie die richtigen sind ist eine Energieberatung und ein Sanierungsfahrplan (iSFP) der optimale Ansatz. Im Dialog mit Ihnen finden wir heraus, welche Maßnahmen in Frage kommen und mit welchen Kosten Sie rechnen können. Mit einem iSFP bekommen Sie zudem für viele Sanierungsmaßnahmen 5 % mehr Förderung (iSFP-Bonus). Gerade bei kostenintensiven Sanierungen kann man so viel Geld sparen im Vergleich zu den Kosten für den iSFP. Für Wohngebäude mit 1-2 Wohneinheiten gibt es für die Erstellung des iSFPs 650 € und für Wohngebäude mit mehr als 2 Wohneinheiten 850 € Zuschuss im Rahmen des Programmes Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) von der BAFA. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der BAFA.
Zuschuss oder Kredit
Haben Sie Kapital das Sie in die Aufwertung Ihrer Immobilie investieren wollen? Dann lässt sich die Investitionssumme mit einem Zuschuss von der KfW oder BAFA reduzieren.
Wenn Sie kein Eigenkapital investieren möchten, jedoch Sanierungsmaßnahmen nötig sind, können Sie zusammen mit uns und Ihrer Hausbank einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschüssen bei der KfW Bank beantragen.
Steuerbonus nach § 35c EStG
Für selbstgenutzte Wohngebäude gibt es als Alternative zu klassischen Zuschüssen die steuerliche Förderung nach § 35c EStG. Dabei können Sie 20 % der förderfähigen Kosten (inkl. Material- und Arbeitskosten) über drei Jahre verteilt von Ihrer Einkommensteuer abziehen – maximal 40.000 € pro Objekt. Die Steuerermäßigung wird im Jahr der Fertigstellung sowie in den beiden Folgejahren berücksichtigt (gestaffelt). Voraussetzung ist u. a., dass das Gebäude bei Maßnahmenbeginn mindestens 10 Jahre alt ist, die Maßnahme die technischen Mindestanforderungen erfüllt und die Ausführung durch ein Fachunternehmen erfolgt. Außerdem ist eine Bescheinigung nach amtlichem Muster erforderlich, die Sie mit der Steuererklärung einreichen. Eine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme (z. B. parallel über BEG/BAFA/KfW) ist nicht möglich. Wir prüfen mit Ihnen, ob § 35c oder eine BEG-Förderung für Ihr Vorhaben wirtschaftlich sinnvoller ist und unterstützen bei den erforderlichen Nachweisen.
